PTTC Südfuchsen - PRODUCTION,TRADE,TRANSPORT,CONSULTING Kontaktaufnahme 
  Wir sind als Mischunternehmen breit aufgestellt und
kümmern uns individuell um die Belange unsere Kunden.

PTTC - steht für PRODUCTION, TRADE, TRANSPORT und CONSULTING

Je nach Kundenbelange, liegen die Schwerpunkte unsere Firma
in der Produktion von Waren, oder Erschaffung individueller Dienstleistungen

Im TRADE - Handel diverser Produkte und Dienstleistungen

Im TRANSPORT von Gütern - oder Gedankliches Gut (wird schriftl. festgehalten und individuell, per E-Mail, Fax, etc..... weitergeleitet.

Und das CONSULTING - wir beraten individuell alle Belange des gewerblichen und privaten Lebens - d.h. Sie stellen uns Ihr Problem oder Aufgabe - wir informieren und ausführlich und beraten sie infolge über die Möglichkeiten...und Sicherheiten. Infolge präsentieren wir Ihnen sichere Lösungen als auch Risikofreudige Varianten.

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Wir kümmern uns um diverse Dienstleistungen und diverse Güter die man besorgen bzw. tätigen kann.Alle Leistungen erfolgen gegen Entgelt, wir übermitteln Ihn ein Angebot und wenn wir uns einig werden - werden WIR für SIE tätig.

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Einzelunternehmen

* Name: PTTC SÜDFUCHSEN
* Sitz: Südfuchsen-Fraytal
* Eigentümer + Gründer: OldMcmaic
* Branche (Industrie, Landwirtschaft, Transport oder Gewerbe): Gewerbe + Industrie (Handel + Dienstleistung einschl. Lager+Transportdienstleistung)
* Tätigkeitsfeld: Handel von Waren und Dienstleistungen einschl. die Abwicklung von diverse Dientleistungen gegen Entgelt.
* Rechtsform (Je nach WiSim-Teilnahme Ja=EG, Nein=NWG): JA
* Wieviele Arbeiter und Facharbeiter sollen beschäftigt werden (bei WiSim-Teilnahme): zu Begiinn bis 5 Mitarbeiter (weitere Mitarbeiter abhängig von der Buisness Entwicklung

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Unsere Kontonummer lautet: 30184
bei: Fuchsische Landesbank

[Wir behalten uns vor mit Ihnen die Zahlungsmodalitäten
zu klären und zu fixieren!]


AUSZUG AUS DEM WIRTSCHAFTSGESETZ:
Auszug aus dem Wirtschaftsgesetz:

§4 - Unternehmen
(1) Jede natürliche und juristische Person sowie Körperschaften öffentlichen Rechts können Unternehmen gründen. Die Gründungen von Unternehmen durch Körperschaften des öffentlichen Rechts hat nur zu erfolgen, wenn ein Martkversagen vorliegt, d.h. wenn private Unternehmen nicht fähig sind, die Nachfrage der Bevölkerung nach einer bestimmten Ware zu befriedigen.
(2) gestrichen
(3) Niederlassungen bereits im Ausland existierender Unternehmen sind beim Hoffinanzrath anzumelden.
(4) Nicht gegründet werden dürfen Unternehmen, die gegen die Gesetze des Freistaates Fuchsen oder gegen internationale Verträge, die vom Freistaat Fuchsen ratifiziert wurden, verstoßen.
(5) Möglich sind Einzelunternehmen (1 Eigentümer), Gemeinschaftsunternehmen (mehrere Eigentümer) und Gesellschaften öffentlicher Körperschaften.
(6) Die Gründung eines Unternehmens muß im Forum "Nationales Handelsparkett" des Freistaates beantragt werden.
(7) Der Antrag muß enthalten:
• Name des Unternehmens
• Sitz des Unternehmens
• eine Kontonummer des Unternehmens bei der fuchsischen Landesbank
• Link zur Homepage des Unternehmens, auf der als Pflichtangabe Name, Kontaktdaten, Branche, Dienstleistungen, Produktsegment und Eigentümer ersichtlich werden müssen
• Name des Eigentümers (bei Einzelunternehmen)
• Name des Geschäftsführers (bei Gemeinschaftsunternehmen)
• Satzung des Unternehmens (bei Gemeinschaftsunternehmen)
• Name des Staates (bei Gesellschaften öffentlichen Rechts)
• Namen und Anteilshöhe der Eigentümer die wenigstens 20% Anteile am Unternehmen haben (bei Gemeinschaftsunternehmen)
• die Branche und das Tätigkeitsfeld des Unternehmens

(8 ) Die Satzung der Gemeinschaftsunternehmen muß enthalten:
• Name des Unternehmens
• Sitz des Unternehmens
• Name des Geschäftsführers
• Namen und Anteilshöhe der Eigentümer die wenigstens 20% Anteile am Unternehmen haben
• die Branche und das Tätigkeitsfeld des Unternehmens

(9) Der Antrag wird vom Hoffinanzrath auf Vollständigkeit geprüft und nur bei Vorliegen aller oben genannten Voraussetzungen genehmigt.
(10) Unternehmen, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gegründet wurden, werden vom Hoffinanzrath auf Einhaltung der Kriterien geprüft und innerhalb einer angemessenen Frist um Nachreichung der noch fehlenden Informationen gebeten. Sie gelten als "vorläufig genehmigt".
(11) Unternehmen haften für Schäden, die durch ihre Tätigkeit entstanden sind, mit dem Vermögen ihrer Eigentümer. Gerichtsstand für Klagen gegen das Unternehmen ist der Sitz des Unternehmens.
(12) Die Wahl des Unternehmensstandortes ist frei und kann nur auf Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt werden."
[Name]
[E-Mail]
[Betreff]
[Nachricht]



E-Mail mho@scippy.net